Anforderungen an Gutachten zum Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer |
Die Nutzungsdauer eines Gebäudes, das zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dient, wird im Gesetz grundsätzlich mit 66,6 Jahren angenommen, sodass sich eine jährliche Abschreibung von 1,5% ergibt. Eine für den Steuerpflichtigen vorteilhafte kürzere Nutzungsdauer kann mit einem Gutachten über den technischen Bauzustand des Gebäudes erreicht werden. |
Weiterlesen...
|
Verpflichtung zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen |
In den letzten Tagen wurden vom BMF Erinnerungsschreiben zur UVA-Abgabe offensichtlich auch an Steuerpflichtige versendet, die unter 100.000 € Umsatz im Vorjahr erzielt haben und somit nicht zur Abgabe einer Umsatzsteuervoranmeldung verpflichtet sind. |
Weiterlesen...
|
|
|
<< Start < Zurück 11 Weiter > Ende >>
|
Seite 11 von 11 |